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Leistungen

Vertragsgrundlage für Planungsaufgaben ist die HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der gültigen Fassung.

Bearbeitet werden die Leistungsphasen, Grundlagenermittlung, Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungsplanung, Detail- und Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung.

Nach Absprache ist es jedoch möglich, dass nur einzelne Leistungsphasen bzw. bestimmte Bauabschnitte bearbeitet werden.

Kleine Baumaßnahmen werden individuell geregelt und nach Stundensatz berechnet.

Ich biete auch Gartenberatungstermine an, um eine erste Orientierungshilfe über mögliche Um-, Neugestaltungen zu geben. Diese werden über eine Anfahrtspauschale und einem Stundensatz, der vorab festgelegt wird, berechnet.

Der Bauablauf wird selbstverständlich den zeitlichen Vorgaben des Bauherren / der Bauherrin angepasst.

Gerichtsstandort ist Hamburg