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Leistungen
Vertragsgrundlage für Planungsaufgaben ist die
HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
in der gültigen Fassung.
Bearbeitet werden die Leistungsphasen, Grundlagenermittlung,
Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungsplanung, Detail-
und Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe
und Bauleitung.
Nach Absprache ist es jedoch möglich, dass nur einzelne
Leistungsphasen bzw. bestimmte Bauabschnitte bearbeitet
werden.
Kleine Baumaßnahmen werden individuell geregelt
und nach Stundensatz berechnet.
Ich biete auch Gartenberatungstermine an, um eine
erste Orientierungshilfe über mögliche Um-, Neugestaltungen
zu geben. Diese werden über eine Anfahrtspauschale
und einem Stundensatz, der vorab festgelegt wird,
berechnet.
Der Bauablauf wird selbstverständlich den zeitlichen
Vorgaben des Bauherren / der Bauherrin angepasst.
Gerichtsstandort ist Hamburg |
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